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Aufgaben und Tätigkeit
Nachstehend zitiere ich aus der Broschüre
„Öffentliche
Bestellung und Vereidigung“ des
Institut für Sachverständigenwesen
in Köln:
Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland
rechtlich nicht geschützt, wohl aber die des "öffentlich
bestellten und vereidigten Sachverständigen". Die Folge: Auch Anbieter, die nicht
ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige
oder Gutachter und betätigen sich auf dem Markt. Um eine Abgrenzung vorzunehmen,
sieht die deutsche Gesetzgebung u.a. die öffentliche
Bestellung vor.
Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass
er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist.
Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt,
unabhängig und unparteiisch zu handeln. Das bedeutet: Dritte, denen
Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse
verlassen. Ein solches neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf
und die Position des Auftraggebers. Er steht nicht im Verdacht,
sich auf ein unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen.
Weil sie unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte
Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt – so
verlangen es die Prozessordnungen deutscher Gerichte.
Öffentlich
bestellte Sachverständige müssen keineswegs alleine tätig sein.
Sie arbeiten auch in Teams, Ingenieurgesellschaften, Laboratorien
oder Prüfgesellschaften. Für ihre Leistungen als Sachverständige
sind sie jedoch immer persönlich verantwortlich.
Qualifikation:
Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation.
Um die öffentliche Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem
aufwändigen Prüfverfahren unterziehen. Und danach steht ihre Arbeit
unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft
( in Deutschland sind dies vor allem die Architektenkammern, Handwerkskammern,
Industrie-und Handelskammern, Landwirtschaftskammern ). Das bedeutet
auch, dass bereits öffentlich bestellte Sachverständige diesen Status
wieder verlieren können – wenn ihre Qualifikation nicht mehr den
aktuellen Anforderungen genügt. Darüber hinaus werden öffentlich
bestellte Sachverständige auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig
und persönlich integer sind. Nur dann dürfen sie das begehrte Qualitätssiegel
- siehe oben rechts - führen.
Aufgabe und Aufträge:
Öffentlich bestellte Sachverständige fertigen nicht nur Gutachten,
die Tatsachen feststellen oder Ursachen ermitteln. Sie beraten und
verantworten auch regelmäßige Überprüfungen und Überwachungen, sie
analysieren und bewerten. Und sie sind als Schiedsgutachter tätig.
Das heißt: Zwei Vertragspartner können festlegen, dass sie das fachliche
Urteil eines Sachverständigen als verbindlich anerkennen. Damit
sorgen beide Seiten schnell für Rechtssicherheit – etwa bei der
Frage, ob die Qualität einer Lieferung oder Dienstleistung der vertraglichen
Absprache entspricht oder ob eine Anlage funktionsfähig installiert
wurde.
Wegen der Bandbreite der Sachgebiete gibt es keine
einheitliche Vergütungsordnung. Private Auftraggeber und Sachverständige
handeln ihre Verträge frei aus.
Gesetzgebung:
Wer öffentliche bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt,
erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private
Entscheidungen. Genau diese Tatsache hat den deutschen Gesetzgeber
bewogen, die öffentliche Bestellung einzuführen. Dass der Staat
die besondere Qualifikation dieser Sachverständigen und die besondere
Qualität ihrer Dienstleistung anerkennt, erleichtert Unternehmen,
Gerichten und Verbrauchern die Auswahl von Sachverständigen und
garantiert, dass das Gutachten hohen Anforderungen gerecht wird.
Die Nachfrage nach Sachverständigendienstleistungen nimmt europaweit
zu. Unternehmen, Gerichte wie auch Verbraucher, die das Know-how
eines deutschen Sachverständigen benötigen, stehen vor der Kernfrage:
wie einen qualifizierten Sachverständigen finden?
Die Antwort
fällt leicht: Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
beauftragt, erhält eine Dienstleistung von hoher Qualität – in Deutschland
ebenso wie im Europäischen Binnenmarkt.
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