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Gebühren
Ich berechne die Kosten nicht nach dem Wert eines
Objektes, dies kann schnell unangemessen teuer werden, sondern nach
Stundenaufwand.
Die Gutachterstunde wird vor Auftragserteilung nach Vereinbarung berechnet.
Bei Sammlungen oder größeren Haushaltsbeständen kann ein gesonderter
Stundensatz vereinbart werden, ebenso für hier nicht aufgeführte
Tätigkeiten.
Sie erhalten eine aussagekräftige, umfassende
und detaillierte Begutachtung mit entsprechenden Fotos. Diese Begutachtung
enthält den Hersteller des Objektes, die Epoche der Entstehung (Fertigung),
Beschreibung des Dekors, soweit möglich mit Artikelnummer, Größe,
Beschreibung der Beschaffenheit, bei Bedarf Zeitwert oder Wiederbeschaffungswert,
sowie Darstellung evtl. Mängel wie Restaurierungen oder Beschädigungen.
Sofern mir die Objekte postalisch oder anderen Zustellerdiensten
zur Verfügung gestellt werden, zahlt der Auftraggeber die Kosten
des Hin-und Rücktransportes.
Für Ortstermine (z.B. bei Sammlungen
oder derart vielen Teilen, daß ein Transport nicht möglich ist)
entstehen Kosten für die Fahrzeit.
Die Fahrzeit wird pro
Stunde mit € 60.-- zuzüglich
der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet.
Der Ortstermin selbst
wird als Gutachterstunde berechnet (siehe oben). Ausschließlich
für öffentliche Auftraggeber (Gerichte, Staatsanwaltschaften etc.)
wird das JVEG (Justizvergütungs-und Entschädigungsgesetz, neueste Fassung) angewendet,
da dieses für den nichtöffentlichen Betrieb nicht geschaffen wurde.
Aus Gründen der Neutralität werden Vermittlungen, z.B. Ankauf/Verkauf,
nicht vorgenommen. Die Begleichung des Honorars erfolgt innerhalb
von 14 Tagen nach Erstellung der Rechnung. Gerichtsstand ist Lüneburg.
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