Die Kosten eines Gutachtens

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Gebühren

Ich berechne die Kosten nicht nach dem Wert eines Objektes, dies kann schnell unangemessen teuer werden, sondern nach Stundenaufwand.

Die Gutachterstunde wird vor Auftragserteilung nach Vereinbarung berechnet.

Bei Sammlungen oder größeren Haushaltsbeständen kann ein gesonderter Stundensatz vereinbart werden, ebenso für hier nicht aufgeführte Tätigkeiten.

Sie erhalten eine aussagekräftige, umfassende und detaillierte Begutachtung mit entsprechenden Fotos. Diese Begutachtung enthält den Hersteller des Objektes, die Epoche der Entstehung (Fertigung), Beschreibung des Dekors, soweit möglich mit Artikelnummer, Größe, Beschreibung der Beschaffenheit, bei Bedarf Zeitwert oder Wiederbeschaffungswert, sowie Darstellung evtl. Mängel wie Restaurierungen oder Beschädigungen.

Sofern mir die Objekte postalisch oder anderen Zustellerdiensten zur Verfügung gestellt werden, zahlt der Auftraggeber die Kosten des Hin-und Rücktransportes.

Für Ortstermine (z.B. bei Sammlungen oder derart vielen Teilen, daß ein Transport nicht möglich ist) entstehen Kosten für die Fahrzeit.

Die Fahrzeit wird pro Stunde mit € 60.-- zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet.

Der Ortstermin selbst wird als Gutachterstunde berechnet (siehe oben). Ausschließlich für öffentliche Auftraggeber (Gerichte, Staatsanwaltschaften etc.) wird das JVEG (Justizvergütungs-und Entschädigungsgesetz, neueste Fassung) angewendet, da dieses für den nichtöffentlichen Betrieb nicht geschaffen wurde. Aus Gründen der Neutralität werden Vermittlungen, z.B. Ankauf/Verkauf, nicht vorgenommen. Die Begleichung des Honorars erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Erstellung der Rechnung. Gerichtsstand ist Lüneburg.