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AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allen Aufträgen liegt ein Kostenvoranschlag zugrunde,
welcher vom Auftraggeber schriftlich bestätigt worden ist.
Der Gutachter nennt in seinem Kostenvoranschlag die voraussichtliche
Arbeitsdauer nachdem der Interessent ihm den Umfang des zu begutachtenden
Materials vor Beginn der Arbeiten genannt hat.
Macht der Interessent unklare
oder ungenügende Angaben zum Volumen der Arbeit, so kann der Gutachter
nach Rücksprache mit dem Interessenten den Mehraufwand in Rechnung
stellen.
Der Gutachter beginnt mit seiner Tätigkeit binnen
einer Woche nach schriftlicher oder mündlicher Auftragserteilung.
Der Gutachter verpflichtet sich zu absoluter Neutralität und Verschwiegenheit
in der Abwicklung des Auftrages.
Zieht ein Auftraggeber seinen
Auftrag vor Arbeitsbeginn zurück, so entstehen ihm keine Kosten,
es ist lediglich der Rücktransport eines ggf. bereits überlassenen
Objektes vom Auftraggeber zu bezahlen.
Wurde ein Ortstermin
vereinbart, so kann der Auftraggeber bis 4 Tage vor dem Termin diesen
kostenfrei stornieren. Storniert der Auftraggeber später, so ist
der Gutachter berechtigt verauslagte Fahrkosten (z.B. bereits erworbene
Fahrkarte) sowie vorbereitenden Aufwand von mindestens 1 Stunde
(z.B. diverse schriftliche Vorbereitungen) dem Auftraggeber zuzüglich
gültiger Mehrwertsteuer zu berechnen.
Der in einer schriftlichen
Auftragsbestätigung genannte Stundensatz ist der Netto-Betrag, welchem
die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen ist (siehe auch Menüpunkt
„Gebühren“).
Der Gutachter haftet nicht für fehlerhafte Mitteilungen
seitens des Auftraggebers über das zu beurteilende Gut selbst.
Der Gutachter haftet nicht dafür, dass ein bewertetes Objekt
bei Verkauf auf dem freien Markt ggf. nicht den vom Auftraggeber
gewünschten Marktpreis erzielt.
Sämtliche dem Gutachter überlassenen
Daten unterliegen der Vertraulichkeit. Sie werden lediglich zur sachlichen Bearbeitung
beim Gutachter verwandt, bleiben jedoch bei diesem nachhaltig unter
Verschluß und sind Dritten nicht zugänglich.
Der Auftraggeber
verpflichtet sich, die vereinbarten Gutachterkosten binnen 14 Tagen
nach Rechnungslegung zu begleichen. Bei Verzug ist ein Verzugszins
in Höhe von 6 % über Bundesbankdiskont fällig.
Telefonische
Auskünfte über Wertangaben zu Objekten, welche nicht eigenhändig
in Augenschein genommen werden konnten, sind nicht verbindlich.
Eine spätere Haftung des Gutachters ist deshalb ausgeschlossen.
Dem Gutachter sind Objekte grundsätzlich frei Haus zuzustellen,
ebenso werden die Rücksendungen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Eventueller Verlust durch Untergang oder Beschädigung während des
Transportes gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Gerichtsstand
ist Lüneburg
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