Die Geschäftsbedingungen

Bild Benemann

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allen Aufträgen liegt ein Kostenvoranschlag zugrunde, welcher vom Auftraggeber schriftlich bestätigt worden ist.

Der Gutachter nennt in seinem Kostenvoranschlag die voraussichtliche Arbeitsdauer nachdem der Interessent ihm den Umfang des zu begutachtenden Materials vor Beginn der Arbeiten genannt hat.

Macht der Interessent unklare oder ungenügende Angaben zum Volumen der Arbeit, so kann der Gutachter nach Rücksprache mit dem Interessenten den Mehraufwand in Rechnung stellen.

Der Gutachter beginnt mit seiner Tätigkeit binnen einer Woche nach schriftlicher oder mündlicher Auftragserteilung. Der Gutachter verpflichtet sich zu absoluter Neutralität und Verschwiegenheit in der Abwicklung des Auftrages.

Zieht ein Auftraggeber seinen Auftrag vor Arbeitsbeginn zurück, so entstehen ihm keine Kosten, es ist lediglich der Rücktransport eines ggf. bereits überlassenen Objektes vom Auftraggeber zu bezahlen.

Wurde ein Ortstermin vereinbart, so kann der Auftraggeber bis 4 Tage vor dem Termin diesen kostenfrei stornieren. Storniert der Auftraggeber später, so ist der Gutachter berechtigt verauslagte Fahrkosten (z.B. bereits erworbene Fahrkarte) sowie vorbereitenden Aufwand von mindestens 1 Stunde (z.B. diverse schriftliche Vorbereitungen) dem Auftraggeber zuzüglich gültiger Mehrwertsteuer zu berechnen.

Der in einer schriftlichen Auftragsbestätigung genannte Stundensatz ist der Netto-Betrag, welchem die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen ist (siehe auch Menüpunkt „Gebühren“).

Der Gutachter haftet nicht für fehlerhafte Mitteilungen seitens des Auftraggebers über das zu beurteilende Gut selbst.

Der Gutachter haftet nicht dafür, dass ein bewertetes Objekt bei Verkauf auf dem freien Markt ggf. nicht den vom Auftraggeber gewünschten Marktpreis erzielt.

Sämtliche dem Gutachter überlassenen Daten unterliegen der Vertraulichkeit. Sie werden lediglich zur sachlichen Bearbeitung beim Gutachter verwandt, bleiben jedoch bei diesem nachhaltig unter Verschluß und sind Dritten nicht zugänglich.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die vereinbarten Gutachterkosten binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung zu begleichen. Bei Verzug ist ein Verzugszins in Höhe von 6 % über Bundesbankdiskont fällig.

Telefonische Auskünfte über Wertangaben zu Objekten, welche nicht eigenhändig in Augenschein genommen werden konnten, sind nicht verbindlich. Eine spätere Haftung des Gutachters ist deshalb ausgeschlossen.

Dem Gutachter sind Objekte grundsätzlich frei Haus zuzustellen, ebenso werden die Rücksendungen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Eventueller Verlust durch Untergang oder Beschädigung während des Transportes gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Gerichtsstand ist Lüneburg

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